Das Leistungsspektrum unserer Kanzlei umfasst sowohl das individuelle Arbeitsrecht, bspw. die Begleitung von Kündigungsschutzverfahren oder die Prüfung und Konzeption von Arbeitsverträgen, Klärung von Fragen des Direktions-, des Arbeitszeit-, Urlaubs- und Vergütungsrechts als auch das kollektivrechtliche Arbeitsrecht, bspw. die Prüfung der Reichweite von im Betriebsverfassungsgesetz verankerten Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats.
Unsere Zusammenarbeit beginnt mit der ausführlichen Erstberatung, in der die von Ihnen beschriebenen Problemfelder analysiert und bewertet werden. Wichtig ist bereits in dieser Phase, einen genauen Blick auf eine realistische Durchsetzung Ihrer angestrebten Ziele zu haben und etwaige Risiken vernünftig einzuschätzen.
Neben der außergerichtlichen Beratung steht im Fokus meiner Tätigkeit selbstverständlich auch die Vertretung meiner Mandanten vor den jeweiligen Arbeitsgerichten in allen Instanzen, und zwar bundesweit. Mein Tätigkeitsradius ist nicht auf den Großraum Berlin beschränkt.
Neben der Ausübung des Berufes eines klassischen Rechtsanwalts bin ich zudem für einen großen Wirtschaftsverband als Arbeitsrechtsexperte sowie in der Funktion eines ehrenamtlichen Richters beim Arbeitsgericht Berlin tätig.
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich Gastdozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und führe für Unternehmen im gesamten Bundesgebiet zahlreiche arbeitsrechtliche Schulungs- und Seminarveranstaltungen für Fach-und Führungskräfte durch.